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Falk Arneke
Triana 79
18813 Cuevas del Campo
Spanien
Email:
FArneke@web.de
Telefon:
0049/1637650629
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bei einer Buchung mit anschließender Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zustande, der lt. Vertragsbedingungen von beiden Seiten einzuhalten ist. Eine Buchung kommt erst zustande, wenn eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Preises auf das Konto des Vermieters eingegangen ist. Die restlichen 50% des Preises sind bis spätestens 14 Tage vor Ankunft zu überweisen. Storniert der Gast die Buchung bis 14 Tage vor Ankunft, wird die Anzahlung einbehalten. Storniert der Gast innerhalb der 14 Tage vor Ankunft, so sind 20% der Gesamtsumme als zusätzliche Entschädigung zu entrichten.
Bei einem Aufenthalt in Südspanien, speziell in einer individuellen Höhlenwohnung, kann es bei extremen Wetterlagen kurzfristig zu Strom- oder Wasserausfällen kommen. Der Vermieter hat nur begrenzt Einfluss darauf und jegliche Haftung für daraus entstandene Unannehmlichkeiten wird seitens des Vermieters ausgeschlossen. Es wird keinerlei Haftung für mitgebrachte Elektrogeräte übernommen, falls es zu Spanungsschwankungen kommen sollte.
Ebenso kann es bei Pauschalangeboten aufgrund von Regen, extremer Hitze oder Kälte zu Ausfällen von Tagesangeboten kommen. Soweit dies auf höhere Gewalt beruht, kann kein Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden.
Wird der Vermieter seitens eines Gastes beauftragt, einen Flug zu buchen, so übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Entschädigung, sollten Flüge ausfallen, sich verspäten oder kurzfristig geändert werden. In diesen Fällen muß der Gast diese Änderungen mit der Fluggesellschaft direkt klären. Der Veranstalter(Vermieter) ist nur Vermittler und nicht für Änderungen durch die Fluggesellschaft und der daraus entstandenen, eventuellen Schäden haftbar zu machen. Gleiches gilt für die Vermittlung eines Mietwages oder anderer Mietgegenstände über Dritte.
Die Unterkunft ist nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltet und aufgebaut, daher hat sich der Gast strikt an die Hausordnung zu halten. Dies beinhaltet das Rauchverbot in der gesamten Höhle und die ordnungsgemäße Handhabung des Kamins. Das Raumklima kann dadurch nachhaltig geschädigt und nur mit umfangreichen Renovierungsarbeiten wieder hergestellt werden. Der Vermieter ist berechtigt, anfallende Aufwendungen dem Gast in Rechnung zu stellen.
Der Vermieter kann aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z.B Wasserschäden) vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bemüht sich der Vermieter um eine Ersatzunterkunft. Anspruch auf Schadenerstz kann nicht geltend gemacht werden.